AGB

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Charter-, Miet-, Veranstaltungs- und Beförderungsverträge zwischen der MS Schiffskontor GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Mit der Erteilung eines Auftrags oder der Annahme eines Angebots erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.


§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Buchung oder Auftragserteilung vornimmt und die MS Schiffskontor GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt oder die vereinbarte Leistung ausführt.

Änderungen, Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Alle Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.


§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Zahlungen auf das in der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegebene Geschäftskonto zu leisten.

Anzahlung

Mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. des Chartervertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Gesamtbetrages fällig.

Restzahlung

Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens vor Fahrtantritt vollständig zu begleichen.

Der Vermieter ist berechtigt, die Durchführung der Charterfahrt von der vollständigen Zahlung abhängig zu machen.

Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die MS Schiffskontor GmbH nach erfolgloser schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.


§ 4 RÜCKTRITT UND STORNIERUNG

Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von der MS Schiffskontor GmbH zu vertreten sind, werden folgende pauschale Stornierungsgebühren berechnet:

Zeitpunkt der Stornierung

Stornokosten

Bei Auftragserteilung oder Stornierung eines bestehenden Vertrages

10 % des Gesamtbruttopreises, mindestens 50 €

28 bis 14 Tage vor Chartertermin

50 % des Gesamtbruttopreises

13 bis 1 Tag vor Chartertermin

75 % des Gesamtbruttopreises

Am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt

100 % des Gesamtbruttopreises

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 5 VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die eingesetzten Charterboote und Schiffe verfügen über eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Für Schäden, die durch den Kunden oder dessen Gäste vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Kunde im gesetzlichen Umfang.


§ 6 BEREITSTELLUNG DES MIETGUTES

Die MS Schiffskontor GmbH stellt ein technisch einwandfreies, betriebsbereites und verkehrssicheres Schiff oder Boot zur Verfügung.

Treten während der Nutzung Mängel auf, sind diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

Der Vermieter wird berechtigte Mängel schnellstmöglich beseitigen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.

Kann das vereinbarte Schiff aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden, ist die MS Schiffskontor GmbH berechtigt:

  • ein gleichwertiges Ersatzschiff bereitzustellen oder
  • bereits geleistete Zahlungen vollständig zu erstatten.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


§ 7 NUTZUNG DES MIETGUTES

Die Nutzung des Mietgutes erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und der anerkannten Regeln der Seemannschaft.

Das Schiff darf nur unter Verantwortung des eingesetzten Bootsführers betrieben werden.

Die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sind einzuhalten.


§ 8 VERHALTEN AN BORD

Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sich sämtliche Teilnehmer der Veranstaltung ordnungsgemäß verhalten.

Insbesondere sind folgende Verhaltensweisen untersagt:

  • Gefährdung von Personen oder Sachwerten,
  • mutwillige Beschädigungen des Schiffes oder der Einrichtung,
  • Betreten gesperrter Bereiche,
  • Überbordwerfen von Gegenständen,
  • Mitführen gefährlicher oder verbotener Gegenstände,
  • Verstöße gegen behördliche oder sicherheitsrelevante Anweisungen.

Den Anweisungen der Schiffsführung und des Bordpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei erheblichen Verstößen kann der verantwortliche Schiffsführer einzelne Personen oder die gesamte Veranstaltung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Für Beschädigungen oder außergewöhnliche Verschmutzungen haftet der Kunde.


§ 9 FREMDLEISTUNGEN

Werden Leistungen Dritter, beispielsweise Catering, Künstler, Dekoration, Technik oder sonstige Dienstleistungen, durch die MS Schiffskontor GmbH organisiert oder vermittelt, wird hierfür ein Organisationsaufschlag von 10 % auf den jeweiligen Netto-Auftragswert berechnet.

Für Leistungen externer Dienstleister haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer.


§ 10 HÖHERE GEWALT UND BEHÖRDLICHE EINSCHRÄNKUNGEN

Kann die vereinbarte Charterfahrt aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der MS Schiffskontor GmbH liegen, nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, haftet die MS Schiffskontor GmbH hierfür nicht.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Sturm, Unwetter oder extreme Wetterlagen,
  • Hochwasser, Niedrigwasser oder Eisgang,
  • behördliche Sperrungen von Wasserstraßen,
  • Schleusensperrungen oder Havarien,
  • Streiks oder Arbeitskampfmaßnahmen,
  • Pandemien oder Epidemien,
  • behördliche Auflagen,
  • unvorhersehbare technische Defekte trotz ordnungsgemäßer Wartung,
  • sonstige Fälle höherer Gewalt.

Die MS Schiffskontor GmbH wird den Kunden unverzüglich informieren und sich um einen Ersatztermin oder ein gleichwertiges Ersatzschiff bemühen.

Ist die Durchführung dauerhaft unmöglich, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen entgangenen Gewinns, Reise-, Übernachtungs- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 11 HAFTUNG

Die Haftung der MS Schiffskontor GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, haftet die MS Schiffskontor GmbH uneingeschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens,
  • Schäden an Körper oder Gesundheit,
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

§ 12 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.


§ 13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.


Stand: Juni 2026